Das Bewusstsein für die Notwendigkeit, unseren Energieverbrauch einzudämmen und damit dem Klimawandel die Stirn zu bieten, ist inzwischen in uns allen angekommen.
 

01.12.2023

Glühbirne

Eine effiziente Beleuchtung in und an Gebäuden ist ein wichtiger Player.
Zudem wirkt sich das richtige Licht positiv auf unsere mentale Gesundheit und somit auch positiv auf unsere Produktivität aus.
 

Seit September 2021 gilt in der Schweiz ein Leuchtmittelverbot. Die meisten Halogen-Leuchtmittel sowie Leuchtstofflampen T2 und T12 und auch Kompaktleuchtstofflampen dürfen bereits seit September 2021 nicht mehr verkauft werden. Seit September 2023 gilt das Verbot nun auch für Halogen Stiftlampen und Leuchtstofflampen T8.
 

Die meisten solcher Leuchtmittel können heute mit energieeffizienten Alternativen und gleichbleibender Lichtqualität ersetzt werden.
 

In der Schweiz wird der Austausch von Leuchtmitteln durch Förderprogramme finanziell unterstützt. In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen die Vorteile der Alternativen aufzeigen und Ihnen erklären, wie Sie vom Förderbeitrag “Lightbank” für Gebäude und Räume profitieren können.

Vorteile des Ersatzes von Leuchtmitteln

Wie man von den Förderbeiträgen profitieren kann

Der Ersatz von herkömmlichen Glühbirnen und Leuchtstofflampen durch energieeffiziente Leuchtmittel bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Zum einen sparen diese Leuchtmittel gegenüber herkömmlichen Glühbirnen sehr viel Energie, was zu einer Reduzierung der Stromrechnung führt. Darüber hinaus haben energieeffiziente Leuchtmittel eine deutlich längere Lebensdauer, wodurch langfristig geringeren Wartungskosten anfallen. Zudem enthalten zeitgemässe Leuchtmittel keine giftigen Substanzen wie Quecksilber, das in herkömmlichen Glühlampen vorhanden ist. Durch den Einsatz von energieeffizienten Leuchtmitteln wird somit nicht nur Energie gespart, sondern auch die Umwelt und Ihre Kasse geschont.
 

Mit von “Lightbank” unterstützten Projekten können über 50% Strom eingespart werden.
 

Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Arten von energieeffizienten Leuchtmitteln zu informieren, um die beste Wahl für den individuellen Bedarf zu treffen. Unsere Ansprechpartner beraten Sie hierzu neutral und mit grossem Knowhow.

Von den Förderbeiträgen für energieeffiziente Beleuchtung können Industrie- und Dienstleistungsbauten wie auch Wohnbauten, Spitäler und Heime ab 1’000m2 profitieren. Seit Juni 2023 fliessen ebenfalls Förderbeiträge in den Ersatz von Leuchtmitteln von Gebäuden und Räumen bis 1’000m2. Somit können nun auch Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants und viele mehr von den Förderbeiträgen profitieren.
 

Wichtig zu wissen: Um vom Förderbeitrag zu profitieren, muss vor der Auftragserteilung ein Antrag eingereicht werden. Nach erfolgter Auftragserteilung ist leider keine Förderung mehr möglich.
 

Anschliessend muss nach erfolgter Sanierung ein Foto der neuen Beleuchtung sowie die Rechnungen und die ausgefüllte und unterzeichnete Installationsbestätigung online eingereicht werden.
 

Die Förderbeiträge richten sich nach der eingesparten Energie und können je nach Nutzung unterschiedlich sein. Im besten Fall betragen diese 30% der Investitionskosten. Im Mittel kann etwa mit 15% gerechnet werden.


Fazit

Die Erneuerung der Beleuchtung kann mit dem Einsatz von LED-Leuchten enorme Energie-Einsparungen von bis zu 80% bringen. Somit wird auch Ihr ökologischer Fussabdruck verringert. Durch Förderbeiträge wird der Umstieg auf energieeffiziente Beleuchtung noch attraktiver.
 

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Leuchtmittel wie auch in der gesamten Lichtplanung.

Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Starten Sie Ihr Beleuchtungsprojekt noch heute. Sie werden nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch langfristig von den finanziellen Vorteilen einer energieeffizienten Beleuchtung profitieren.

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